Was kennzeichnet einen "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen"?
Die Honorarabrechnung erfolgt bei öffentlichen und gerichtlichen Aufträgen nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in der jeweiligen Fassung.
Bei Privataufträgen (Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen und Versicherungen) erfolgt die Honorarabrechnung entsprechend einer Honorarvereinbarung in Anlehnung an das JVEG.