Sachverständigenbüro 
Jörn Dahnke

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger 
für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk


Ein Schaden an Ihrem Bauobjekt, ein Mangel, eine optische Beeinträchtigung oder Unsicherheiten bei einem Bauvorhaben? Geht es um Fliesen oder Naturstein?

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Ich stehe Ihnen mit meiner Expertise als Gutachter zur Seite.


Ob in gewerblichen Gebäuden, privaten Wohnräumen oder auf Baustellen – eine fundierte Begutachtung kann Klarheit schaffen und teure Folgeschäden vermeiden.

Als unabhängiger Sachverständiger für Fliesen und Naturstein erstelle ich Gutachten für öffentliche Träger, Unternehmen, Privatpersonen, Versicherungen und Gerichte.


Ob zur Beweissicherung, Schadensanalyse oder zur Vermeidung von Baumängeln – mein Ziel ist es, Ihnen mit objektiver und fachkundiger Expertise Sicherheit und eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.


Vertrauen Sie auf meine Sachkenntnis und Unparteilichkeit. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie eine professionelle Beurteilung benötigen – ich unterstütze Sie für eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihr Bauvorhaben mit einem unabhängigen und rechtsverbindlichen Gutachten.


Ich bin als Gutachter in Bonn und in den umliegenden Regionen, darunter Köln und in ganz Nordrhein-Westfalen mit meiner Expertise in den Bereichen  Fliesen & Naturstein sowie Pflaster- und Plattenbelägen tätig.  

Rufen Sie an:

+49 228 92975242

+49 178 3624169

Schreiben Sie eine E-Mail:

            Jörn Dahnke

 

  • Jahrgang 1964

 

  • Februar 1995 - Meisterprüfung Im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk - Handwerkskammer Koblenz

 

  • Seit März 2007 - öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk - Handwerkskammer Köln

 

  • Februar 2008 - Studium; Abschluss als Marketingwirt 

 

  • Mitglied im Vorstand Sachverständigenkreis euroFEN

 

  • 1. Vorsitzender - Qualitätssicherung Pflasterbauarbeiten e .V.

 

Sachverstand


Was kennzeichnet einen "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen"?

Unabhängigkeit & Unparteilichkeit Hohe Qualifikation Bandbreite der Leistungen Vertrauen und Sicherheit

Honorar


Die Honorarabrechnung erfolgt bei öffentlichen und gerichtlichen Aufträgen nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in der jeweiligen Fassung.

JVEG

Bei Privataufträgen (Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen und Versicherungen) erfolgt die Honorarabrechnung entsprechend einer Honorarvereinbarung in Anlehnung an das JVEG.

Sankt Augustiner Straße 13 
53225 Bonn

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